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Seminare Frankfurt – Fraud Management: Sonstige strafbare Handlungen

Anti-Fraud Management – Interne Maßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität – Ermittlungs- und Strafverfahren in der Praxis

BildUnsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Frankfurt & Stuttgart 18.03.2020

Berlin & Hamburg 24.06.2020

München & Frankfurt 10.07.2020

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Aufbauseminar für Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften und Finanzholdings
> Geldwäsche-Beauftragte aus Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen
> Compliance, Zentrale Stelle, Interne Revision und Mitarbeiter der Rechtsabteilung.

Seminarprogramm:

Mindestanforderungen an ein Anti-Fraud Management

> Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
> Fraud-Triangle – Betrugstypologien in der Praxis:
– Tatgelegenheit
– Tatmotiv
– Rechtfertigung
> § 25h KWG: Informationen über konkrete Auffälligkeiten oder Ungewöhnlichkeiten
> FIU Typologienpapier zur Korruption: Abgrenzung Geldwäsche und Fraud
> Anwendungshinweise, Fallstudien und Erfahrungen aus der Praxis
> Bestandteile des Anti-Fraud-Managements
> Aufbau, Struktur und Inhalt einer Risikoanalyse:
– Schwerpunkt Sonstige strafbare Handlungen
– Anforderungen an die Erfassung, Identifikation und Bewertung von Risiken prüfungssicher umsetzen
– Kriminalstatistiken und Lagebilder
> Research- und Kontrollhandlungen gemäß der Risikoklassifizierung

Interne Sicherungs- und Präventionsmaßnahmen gegen Wirtschaftskriminalität

> Verhaltenskodex
– Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
– KYE: Laufendes Personal-Compliance
– Führungskultur, Accountability-Prinzip und Hinweisgebersysteme
> Schriftlich fixierte Ordnung als Basis für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation:
– Modell der drei Verteidigungslinien: Überblick zu den Beauftragungen
– Wann muss sich der Betrugs-Beauftragte aktiv einschalten?
> Informations- und Kontrollpflichten der Compliance-Officer:
– MaRisk-Compliance und WpHG-Compliance
– Geldwäsche-Beauftragter und Betrugs-Beauftragter
– Interne Revision und Revisionsbeauftragter
– Informationssicherheits-Beauftragter und Datenschutz-Beauftragter
– Auslagerungs-Officer und Single-Officer
> Haftungsfalle: Ad hoc-Berichterstattung
– sicheres Verhalten im Eskalationsprozess
– Welcher Beauftragter macht was?

Ermittlungs- und Strafverfahren: Ablauf in der Praxis

> Umgang mit Beschuldigten, Verdächtigen, Zeugen und gegenüber Verteidigern
> Rechte und Pflichten von Beschuldigten und Zeugen
> Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in der Praxis
> Ordnungsgemäße Belehrung und Vernehmungsprotokoll – was ist zu beachten?
> Einsatz der richtigen Taktik bei Vernehmungen
> Sicherstellen von Beweismitteln: Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft
> Richtiger Umgang mit nicht-zuverlässigen Mitarbeitern:
– Wie ermittelt man gegen eigene Mitarbeiter und Führungskräfte?
– Know your Employee – Richtiger Umgang mit nicht-zuverlässigen Mitarbeitern

Die inhaltlichen Details sowie viele Informationen finden Sie direkt hier.

Sie haben noch Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Unser Service-Team steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: 089/452 429 70 100.

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
Feringastraße 12 A
85774 Unterföhring
Deutschland

fon ..: 089 4524 2970 100
fax ..: 089 4524 2970 299
web ..: https://www.sp-unternehmerforum.de
email : as@sp-unternehmerforum.de

Vorsprung in der Praxis

Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

Gemeinsam Lösungen erarbeiten
Ohne Umwege Chancen sichern
Erfahrungen austauschen

Das S&P Unternehmerforum bietet für Unternehmen aus dem Mittelstand und der Finanzwirtschaft zertifizierte Seminare und Inhouse-Trainings zu folgenden Fachbereichen an:

Strategie & Management, Planung & Entwicklung, Führung & Personalentwicklung,
Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

Pressekontakt:

S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
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85774 Unterföhring

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Seminar Pflichten als Geldwäsche Officer – Seminare in Frankfurt

Pflichten des Geldwäsche-Beauftragten: Risikomanagement + Datenschutz + Strafrecht

BildUnsere nächsten Seminare finden Sie direkt in

Frankfurt 29.-30.08.2019

Frankfurt 12.-13.09.2019

München 26.-27.09.2019

Hamburg 24.-25.10.2019

Buchen Sie Ihr Seminar bequem und einfach über unser online Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Geschäftsführer, Vorstände bei Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Leasing- und Factoring-Gesellschaften, Nicht-Finanzunternehmen
> Geldwäsche-Beauftragter, Stellvertreter aus Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
> Compliance, Zentrale Stelle, Interne Revision und Rechtsabteilung

Ihr Nutzen:

Tag 1:
> Aufsichtsprüfungen 2019 – Aktuelle Prüfungsschwerpunkte
> Risikoanalyse nach § 5 GwG: Aufbau eines Risikomanagement-Systems
> Datenschutz für Geldwäsche Officer – Umsetzung § 58 GwG

Tag 2:
> Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie
> Ermittlungs- und Strafverfahren: Was Sie als Geldwäschebeauftragter wissen und beachten sollten?
> 6. EU Geldwäscherichtline: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

Teilnehmerzertifikat:
Fortbildungsbestätigung gemäß §27 PrüfbV –
Nachweis der Sachkunde zum GwG

Seminarprogramm Tag 1:

Risikoanalyse nach §5 GwG: Prüfungssichere Erstellung und Aktualisierung für den Jahresabschluss

> Geldwäsche aktuell: Praxisberichte aus Prüfungen und Urteilen
> Auslegungshinweise zum neuen Geldwäschegesetz
> Aufbau, Struktur und Inhalt einer Gefährdungsanalyse mit den Schwerpunkten Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität
> Erfassung, Identifikation und Bewertung von Risiken
> Aufbau einer Konzern-Risikoanalyse
> Research- und Kontrollhandlungen gemäß der Risikoklassifizierung
> Sektor-spezifische Leitlinien der ESA zur Geldwäscheprävention

Risikoanalyse nach § 25h Abs. 1 KWG: Sonstige strafbare Handlungen

> Merkmale, Motive und typische Profile von Tätern
> Handlungsstrategien bei ungewöhnlichen und auffälligen Geschäftsbeziehungen bzw. Transaktionen
> Spezielle Maßnahmen gegen betrügerische Handlungen bzw. sonstige strafbare Handlungen
> Betrugsbekämpfung gemäß § 25h KWG: Notfallreaktionen, vorbeugende Maßnahmen und Sofortmaßnahmen
> Anwendungshinweise, Fallstudien und Erfahrungen aus der Praxis

Verdachtsmeldung nach §§43,45 GwG: Zeitpunkt, Form und Inhalt

> Wann ist eine Verdachtsmeldung abzugeben?
> Form und Inhalt der Verdachtsmeldung: Welche Unterlagen müssen der Online-Meldung beiliegen?
> Interne und externe Verdachtsmeldungen: Pflichten von Mitarbeitern
> Meldung von Verdachtsfällen – Schnittstellen zu Ermittlungsbehörden
> Wie werden Kunden bei verdächtigen Transaktionen behandelt? Ablehnung – Ausführungsverbot – neue Regelungen zum Fristfall – Haftungsrisiken
> Konsequenzen des OLG Urteils Frankfurt vom 10.04.2018 für die Meldepraxis des Geldwäsche-Beauftragten

Datenschutz für Geldwäsche-Beauftragte

> Neue Anforderungen des § 58 GwG an den Datenschutz
> Prüfungssichere Umsetzung der EU-DSGVO und des BDSG-2018
> Richtiger Umgang mit personenbezogenen Daten
> Gibt es Einschränkungen bei der Identitätsprüfung und den Sorgfaltspflichten nach GwG?
> Pflichten zur Berichtigung personenbezogener Daten – §37 GwG
> Schnittstellen in der Praxis zu
– Verarbeitungsverzeichnis Art. 30 EU-DSGVO
– Datenschutz-Folgenabschätzung Art. 35 EU-DSGVO
– Löschkonzept Art. 17 EU-DSGVO und DIN-Norm 66398
> Gruppenweit einheitliche Sicherungsmaßnahmen für den Datenschutz
> Rechtsfolgen bei der Verletzung von Datenschutzpflichten durch den Geldwäsche-Beauftragten

Seminarprogramm Tag 2:

Top vorbereitet: Aufsichtsprüfung der Behörden + 5. EU Geldwäscherichtlinie

> Aktuelle Anforderungen und Auslegungen zum neuen Geldwäschegesetz
> Prüfung des Risikomanagements nach §4 GwG – Auf was müssen Beauftragte und zuständiges Leitungsorgan zwingend achten?
> Bußgelder gegen Geldwäsche-Beauftragte – OLG Frankfurt: Urteil vom 10.04.2018
> 55 Erwägungsgründe der 5. EU Geldwäscherichtlinie:
– Erweiterter Kreis der Verpflichteten: Anbieter von virtuellen Währungen und Fiatgeld (EG 8 bis 11)
– Überwachung von politisch exponierten Personen (EG 23)
– Neuregelung der risikobasierten Überprüfung vorhandener Kunden (EG 24)
– Offenlegungspflichten von wirtschaftlichen Eigentümern (EG 28 bis 42)
– Sorgfaltspflichten gegenüber Drittländern: Grenzüberschreitenden Korrespondenzbankbeziehungen (EG 43)
> Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Drittländern mit hohem Risiko, die strategische Mängel aufweisen – Neue Anforderungen der EU Delegierten Verordnung

Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis

> Zivilrecht – Strafrecht: Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
> Haftung des Vorstands und leitender Angestellter gegenüber ihrem Unternehmen
> Echte Delikthaftung: Unterlassungsdelikte, Beauftragtenhaftung, Bußgeldkatalog § 56 GwG und Verbandsgeldbuße §30 OWiG
> Organisation und Delegation im Unternehmen: Strafrechtliche Verantwortung der Mitarbeiter
> Durchsetzen von zivil- und strafrechtlichen Ansprüchen
> Rechte und Pflichten von Beschuldigten und Zeugen
> Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden in der Praxis
> Ordnungsgemäße Belehrung und Vernehmungsprotokoll – was ist zu beachten?
> Einsatz der richtigen Taktik bei Vernehmungen
> Sicherstellen von Beweismitteln: Durchsuchung, Beschlagnahme und Untersuchungshaft
> Verzahnung mit den Sektorspezifischen Leitlinien zur Geldwäscheprävention

6. EU Geldwäscherichtlinie: Verschärfung der strafrechtlichen Bekämpfung

> 24 Erwägungsgründe zur 6. EU Richtlinie im Überblick
> Änderungen zum Katalog der Vortaten sowie zu Steuerstraftaten
> Neue strafverschärfende Vorschriften für Verpflichtete
> EU-weite Freiheitsstrafe von mindestens 4 Jahren

Die inhaltlichen Details sowie viele weitere Seminare zum Thema Geldwäscheprävention finden Sie direkt hier.

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Das S&P Unternehmerforum wurde 2007 gegründet und basiert auf einer Idee unserer mittelständischen Kunden:

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Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.

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Herr Achim Schulz
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Lehrgang zum zertifizierten Compliance Officer – Lehrgänge in München

Lehrgang Zertifizierter Compliance Officer (S&P)

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Berlin & Hamburg 11.06. bis 14.06.2019

Köln & München 03.12. bis 06.12.2019

Buchen Sie Ihren Lehrgang bequem und einfach online über unser Anmeldeformular.

Zielgruppe:

> Vorstände und Geschäftsführer von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen
> Compliance Officer und neu bestellte Compliance Officer
> Justiziare, Fach- und Führungskräfte im Bereich Compliance

Ihr Nutzen:

Tag 1:

> Praxisgerechte Umsetzung – Compliance richtig kommunizieren
> Non-Compliance – Wenn der Ernstfall eintritt

Tag 2:

> Aufgaben des Managements und des Compliance Officers im Datenschutzrecht
> Betrieblicher Datenschutzbeauftragter – Was bleibt gleich und was ändert sich?

Tag 3:

> Aufgaben und Pflichten bei der Geldwäscheprävention
> Betrugs-Bekämpfung in der Praxis

Tag 4:

> Strafrecht für Compliance Officer
> Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens in der Praxis

Jeder Teilnehmer erhält mit dem Seminar:

> Komplett-Dokumentation für den modularen Aufbau eines Compliance-Systems (inkl. gesetzliche Vorgaben, Umfang: ca. 40 Seiten)
> Muster-Stellenbeschreibung Compliance Officer
> Bewertungstool zur Erstellung eines Legal Inventory
> 92-Punkte-Check für ein prüfungssicheres Compliance-System
> Checkliste: Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
> Kontrollplan Compliance: Überwachungs- und Kontrollplan
> Muster-Richtlinie Verhaltenskodex im Unternehmen
> Berichtswesen Compliance: Muster für ein prüfungssicheres Reporting
> Muster-Handbuch Datenschutz-Management (Umfang ca. 40 Seiten)
> S&P Check: Datenschutz, IT-Sicherheit und Cyber-Risiken
> S&P Self Assessment: Wie gut ist das Datenschutz-Management im eigenen Unternehmen?
> S&P Excel Tool: Risk Assessment Datenschutz
> S&P Check: Mindestanforderungen an betriebliche Organisationsregeln

Eine detaillierte Beschreibung des Inhaltes finden Sie hier.

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Herr Achim Schulz
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